Die Kinder werden während ihrer Schullaufbahn drei Mal für die obligatorische schulärztliche Untersuchung aufgeboten. Das erste Mal im zweiten Kindergartenjahr, dann in der 4. Klasse und zuletzt in der 8. Klasse. Die Kindergartenkinder besuchen den Schularzt im ersten Semester. Das heisst, dass die Untersuchung bis am 31. Januar abgeschlossen sein muss. Die 4. und 8. Klässler werden für das zweite Semester aufgeboten und müssen bis am 15. Juni die schulärztliche Untersuchung besucht haben. Die Untersuchungsbestätigung ist der Klassenlehrperson abzugeben.
Die Kosten für die schulärztliche Untersuchung beim Schularzt werden durch die Gemeinde übernommen. Die Untersuchung bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt geht zulasten der Eltern.
Auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion finden Sie weitere Informationen und Unterlagen.
Aeussere Dorfstrasse 47
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Arbeitstage: Montag, Dienstag und Donnerstag
Schulsekretariat, Nathalie Güntensperger
Gemeindeverwaltung
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Arbeitstage: Montag und Donnerstagmorgen